Die strenge Heidelbeere
Der “Frkf. Ztg.” wird geschrieben: Dass auch das Restaurant eine “moralische Anstalt mit erzieherischen Tendenzen sein kann, zeigt ein vegetarisches Speisehaus, das ein Herr [[Vladimir Straskraba|Straskraba]] in Ascona im Tessin unter dem Namen “Heidelbeere” betreibt. Auf den Speisekarten findet sich am Fuss folgende Bemerkung: “Mode-Affen, Juwelen-Pfauen, Kasten-, Titel-, Geld-, Ordens- und andere Protzen finden in der ‘Heidelbeere’ keine günstigen Daseinsbedingungen. Parfümierten Wiedehöpfen, Nikotin- und Alkohol-Sklaven ist der Eintritt nur in desinfiziertem Zustande gestattet.” – Ein wenig boshaft bemerkt hiezu die Redaktion des zitierten Blattes: Ist das human von dem strengen Wirt zur “Heidelbeere”, die armen Nikotin- und Alkoholsklaven ihr Ausschlussverbot erst auf der Speisekarte lesen zu lassen? Wenn ihnen ob der leckern Erbsenkoteletten und Bohnen-Rumpsteaks schon das Wasser im Munde zusammenläuft!
Schweizer Hotel-Revue (Basel), 21. Jahrg., 12. Oktober 1912, Nr. 41, S. 3. Online